Hydraulikkasten

Wir definieren
Service neu.

Ihre Maschinen sind im Einsatz. Wir sorgen dafür, dass das so bleibt.

Denn hinter jeder Maschine steckt ein Auftrag, ein Termin und Menschen, die auf sie zählen. Mit einem Service, der funktioniert, wenn Sie ihn brauchen.

UNSER SERVICE

Batterieladung

Werkstatt

Unsere Werkstatt -
stets auf dem neusten Stand.

In unserer modern ausgerüsteten Werkstatt kümmern wir uns mit aktuellstem Werkzeug und Fachwissen um Ihre Geräte – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

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Infos

Antworten
auf Ihre Fragen.

Weil wir wissen, dass ein Geräteausfall für Sie nicht nur ärgerlich ist – sondern Zeit, Geld und Nerven kostet. Guter Service ist für uns deshalb keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Haltung.

Wir schätzen langfristige Partnerschaften. Wer bei uns kauft oder mietet, soll sich auch danach auf uns verlassen können – mit schneller Hilfe, kompetenter Beratung und einem Team, das mitdenkt.

Denn zufriedene Kunden sind die beste Referenz. Und der Grund, warum unsere Kunden wiederkommen.

Wer Hebebühnen betreibt, ist gesetzlich verpflichtet, für eine fachgerechte Wartung und Instandhaltung zu sorgen. Die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV, Art. 32b) schreibt zudem vor, dass alle Instandhaltungsmassnahmen schriftlich dokumentiert werden müssen.

Dazu gehören:

  • Regelmässige Wartung gemäss Herstellerangaben
  • Dokumentation aller Service- und Unterhaltsarbeiten
  • Instruktion und Schulung der Bediener
  • Periodische Kontrollen und Sicherheitsprüfungen

Wer diese Pflichten vernachlässigt, riskiert nicht nur Unfälle – sondern auch rechtliche Konsequenzen. Regelmässiger Unterhalt schützt Ihre Mitarbeitenden, verlängert die Lebensdauer Ihrer Maschinen und sichert die Einsatzbereitschaft jederzeit.

Wir unterstützen Sie dabei – mit fachgerechtem Service, vollständiger Dokumentation und kurzen Reaktionszeiten.

Hubarbeitsbühnen sind sichere Arbeitsmittel – vorausgesetzt, sie werden fachgerecht gewartet und betrieben. Die SUVA schreibt als zuständige Unfallversicherung in der Schweiz klare Pflichten für Betreiber vor.

Dazu gehören die regelmässige Wartung und Instandhaltung gemäss Herstellerangaben, die lückenlose schriftliche Dokumentation aller Unterhaltsarbeiten (VUV Art. 32b), die Ausbildung und Instruktion aller Bediener sowie die Sicherheitskontrolle vor jedem Einsatz.

Für die praktische Umsetzung stellt die SUVA eigene Checklisten zur Verfügung – für die Einsatzplanung ebenso wie für die Kontrolle vor Ort.

Wer diese Pflichten vernachlässigt, haftet im Schadenfall. Wir helfen Ihnen, auf der sicheren Seite zu bleiben – mit fachgerechtem Service, vollständiger Dokumentation und kompetenter Beratung.

Weiterführende Informationen zu gesetzlichen Vorschriften, Ausbildungspflichten und Sicherheitsanforderungen beim Betrieb von Hebebühnen finden Sie direkt bei den zuständigen Stellen:

  • SUVA – Checklisten, Merkblätter und Vorschriften rund um Hubarbeitsbühnen: www.suva.ch
  • IPAF – Internationaler Verband für Arbeitsbühnen, Ausbildung und Zertifizierung: www.ipaf.org
  • SECO – Staatssekretariat für Wirtschaft, gesetzliche Grundlagen Arbeitssicherheit: www.seco.admin.ch

Haben Sie Fragen zu Service, Wartung oder gesetzlichen Anforderungen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.

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wir für Sie da.

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