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Allgemeine Mietbedingungen


Hin- und Rücktransport
Bitte beachten Sie, dass für einen einwandfreien Hin- und Rücktransport eine gute Zufahrt gewährleistet sein muss. Das Einbringen der Bühne bis zum endgültigen Arbeitsort (ev. Kranzüge) sowie Wartezeiten über 15 Minuten gehen zu Lasten des Mieters. Die Transportversicherung ist im Transportpreis inbegriffen.

Bedienung und Sicherheit
Wenn die Maschine noch nicht bekannt ist, instruieren wir Ihr Personal kostenlos über die Funktionen und Sicherheit bei der Anlieferung. Die Anweisungen sind strikte einzuhalten und allenfalls ist die auf der Maschine befindliche Betriebsanleitung genaustens zu beachten. Vor Inbetriebnahme des Gerätes vergewissert sich der Mieter oder Benützer alle Vorsichtsmassnahmen für den gefahrlosen Einsatz des Gerätes getroffen zu haben. Insbesondere hat er die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die Bodenverhältnisse an der jeweiligen Einsatzstelle einen gefahrlosen Einsatz des Gerätes möglich machen, sowie durch eine angemessene Absperrung keine Personen und Sachen gefährdet werden. Er holt die allfälligen, notwendigen Bewilligungen ein und hält sämtliche gesetzliche Regelungen und Vorschriften ein. Allfällige aus der Nichtbeachtung obiger Regelungen ergebende Schäden und/oder Strafen, hat vollumfänglich der Mieter zu tragen. Das Bedienen von Hubarbeitsbühnen gilt in der Schweiz als Arbeit mit besonderen Gefahren. Gemäss der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV Art. 8) darf der Arbeitgeber solche Arbeiten nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür ausgebildet sind und die entsprechende Ausrüstung mit sich führen.

Service und Unterhalt
Der Mieter ist verpflichtet, wöchentlich den Wasserstand der Batterien, oder bei Dieselgeräten das Motorenöl, zu prüfen. Wenn nötig, ist destilliertes Wasser nachzufüllen, 1 cm über den Zellen bei geladenem Zustand.

Änderungen
Am Gerät dürfen vom Mieter keine Änderungen vorgenommen werden.

Störungen
Bei Störungen oder Mängeln rufen Sie den Vermieter umgehend an, damit der Defekt raschmöglichst behoben werden kann. Für den Mietausfall können dem Vermieter keine Schadenansprüche gestellt werden.

Maschinenpflege
Die Arbeitsbühnen sind mit geladenen Batterien und in gereinigtem Zustand an uns zurückzugeben. Es ist darauf zu achten, dass bei Maler-, Reinigungs-, Schweissarbeiten, Sandstrahlen etc. das Mietgerät genügend abgedeckt wird und vor Nässe und Säuren geschützt ist. Für allfällige Reinigungs- und Instandstellungskosten haftet der Mieter. Bei den Bühnen mit Benzin- oder Dieselantrieb gilt es die Maschinen vollgetankt zu retournieren. Ansonsten ist die Vermieterin berechtigt den fehlenden Tankinhalt zu Lasten des Mieters zu ergänzen.

Versicherung
Die Maschinen sind bis zu einer bestimmten Summe durch die Firma HMT AG gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen wie Brand, Explosionen, Blitzschlag, Überschwemmungen, Elementarereignisse etc. (Selbstbehalt CHF 2'000.00) versichert. Entstehen mutwillige oder fahrlässige Schäden an unseren Mietgeräten, sind diese voll durch den Mieter zu tragen. Dies gilt ebenfalls bei Schäden an Sachen Dritter, welche der Mieter bzw. dessen Personal verursacht.

Mietdauer / Mietunterbrüche
Die Mietzeit beginnt, wenn das Gerät unser Depot verlässt und endet bei Rückgabe an uns. Bühnen sind 24 Stunden vor Mietende abzumelden.
Als Mietzeit werden max. 9 Stunden pro Tag und 5 Tage pro Woche gerechnet oder nach gegenseitiger Vereinbarung.
Mehrzeit, Samstage, Sonntage sowie Feiertage werden bei Benutzung separat verrechnet. Angefangene Stunden/Tage werden voll verrechnet. Zwischenabrechnungen erfolgen bei Mieteinsätzen von mehr als 5 Wochen. Mietdauerrabatte werden nur bei zusammenhängender Mietzeit gewährleistet.
Mietunterbrüche sind der Vermieterin 24 Stunden im Voraus schriftlich zu melden. Die Vermieterin ist berechtigt, das Gerät sofort während dem Mietausfall abzuziehen und für erneuten Gebrauch wieder auf die Baustelle zu transportieren. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters.
Das Gerät bleibt Eigentum der Vermieterin und darf weder veräussert, noch an Dritte abgegeben werden.

Zahlungskonditionen
15 Tage netto. Nach Ablauf der Frist verrechnen wir 5% Verzugszins. Gerät der Mieter bei einer Dauermiete mit der Zahlung in Verzug, ist die Vermieterin befugt, die Bühne sofort auf Kosten des Mieters von der Baustelle abzuziehen, ohne dass der Mieter Widerspruch erheben kann. Erfüllungsort und Gerichtsstand (Miete und Kauf) ist Aarau.

Soweit im Vertrag nichts Besonderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes.

Technische Änderungen, Typenwechsel, Preisänderungen und Druckfehler bleiben vorbehalten!

Kölliken 2019